Auf Lebensmitteln liest man ja oft den Aufdruck „Frei von“, oder „Ohne Zusatz von“ aber was heißt das eigentlich?
Frei von künstlichen Aromen…
… steht auf der Packung, z.B von einem Erdbeerjoghurt, heißt aber nicht das keine Aromen enthalten sind. Hersteller verwenden natürliche Aromen- diese kommen dem Erdbeergeschmack zwar sehr nahe, haben aber mit Erdbeeren gar nichts zu tun. Alles legal wenn der Ausgangsstoff des Aromas ein natürliches Produkt ist, das kann auch Holz, Papier oder sonst was sein. Aromen herausziehen kann man aus den unglaublichsten Sachen.
Frei von künstlichen Farbstoffen…
…ähnlich wie bei den Aromen liegt auch hier der Fokus auf künstlich. Erdbeerjoghurt wird oft mit rote Beet-Saft gefärbt, ist erlaubt, auch nicht künstlich, hat aber nichts mit Erdbeeren zu tun, also eine Täuschung.
Rote Farbstoffe-E122, E123, E124, E127, E129 sind häufig zu finden in Fleisch und Fischersatzprodukten aus pflanzlichem Eiweiß, Soßen, Süßigkeiten, Marmeladen. Neben Pseudoallergien können Farbstoffe E122, E124, E129 auch Hyperaktivität bei Kindern auslösen.
Gelbe Farbstoffe E102, E104, E110 färben zum Beispiel Knabbergebäck, Marmelade, Pudding. E102 kann Hautausschläge oder Atemnot hervorrufen.
Achtung: E104…Lebensmittel, die diesen Farbstoff enthalten müssen den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Des Weiteren begünstigt E104 Pseudoallergien.
Frei von Zuckerzusatz…
…heißt aber nicht das kein Fruchtzucker zugesetzt wird, oder eine andere Form von Zucker.
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Frei von Konservierungsstoffen…
…Essigsäure ist ein seit Jahrtausenden bekannter Konservierungsstoff. Laut Gesetz fällt der aber nicht in diese Kategorie und darf daher in Produkten enthalten sein.
E220 Schwefeldioxid ist ein häufig eingesetzter Stoff, um Trockenfrüchte und Fertiggerichte haltbar zu machen. Kopfschmerzen, Übelkeit und Durchfall sind allerdings Reaktionen auf dieses Konservierungsmittel.
Frei von Geschmacksverstärkern, oder ohne Glutamat…
…ein Blick auf die Zutatenliste scheint das zu bestätigen, keine E-Nummern, keine komplizierten Bezeichnungen. Dafür haufig: Hefeextrakt. Hefeextrakt ist kein deklarationspflichtiger Zusatzstoff wie z.B. Mono-Natriumglutamat E-621, sondern ein Lebensmittel, dass sich nicht Geschmacksverstärker nennen muss. Klingt zwar netter, ist aber das Gleiche. Hefeextrakt enthält Salze der Glutaminsäure, die mit E621 identisch sind. Glutamat kann vom Lebensmittelhersteller bei Bedarf eingesetzt werden.
E620, E625 Glutamate wirken auf den Körper wie Rauschgift. Migräne, Magenschmerzen, Schläfendruck und Bluthochdruck können als Folge von Glutamat auftreten. Geschmacksverstärker sind keine schmackhaften Gewürze, sondern chemisch hergestellte Substanzen, die, wie der Name schon sagt, den Geschmack verstärken. Zudem rufen sie ein künstliches Hungergefühl hervor.
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